Impftiterbestimmung

Immunitätsuntersuchung durch Titer-Bestimmung

Zur Prävention von Infektionskrankheiten empfiehlt das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz laut Impfplan 2021 nach Grundimmunisierungen auch Auffrischungsimpfungen, deren Notwendigkeit durch Messung des Impftiters bestimmt werden kann.
 
Eine Impftiter-Bestimmung sollte erfolgen:
  • Wenn nicht bekannt ist, ob und wann geimpft wurde (z. B. bei Verlust des Impfpasses)
  • Um den Impferfolg nach einer Impfung, z. B. gegen COVID-19, zu überprüfen
  • Um vor einer geplanten Schwangerschaft den Immunstatus, vor allem gegen Masern/Mumps/Röteln und Varicellen, zu überprüfen 
  • Um Ressourcen-sparend zu handeln, denn in der Regel ist die Titerbestimmung kostengünstiger als der Impfstoff 
 
 Bei zu niedrigem Titerwert sollte eine Boosterimpfung erfolgen – ist der Titerwert hoch genug, muss nicht erneut geimpft werden.



 
Immunitätsbestimmung Bordetella pert. (einschließlich Keuchhusten)
15,00 EUR
 
Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 19, zzgl. Abholung
Neutralisierende Immunität gegen SARS-CoV-2
65,00 EUR
 
Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 19, zzgl. Abholung
Antikörper-Analyse SARS-CoV-2
100,00 EUR
 
Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 19, zzgl. Abholung
Neutralisationstest für die Variante Omikron BA.5
149,00 EUR
 
Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 19, zzgl. Abholung
T-Zell-Immunität (ELISpot-Methode)
250,00 EUR
 
Steuerbefreiung gem. § 6 Abs. 1 Z 19, zzgl. Abholung
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